Frequently Asked Questions

Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Scheidung für dich zusammengestellt.
1Entstehen Kosten nach erster Kontaktaufnahme?
Die erste Kontaktaufnahme ist grundsätzlich kostenlos.
2Kosten der Scheidung
Welche Kosten endgültig anfallen, wird durch das zuständige Gericht am Ende des Verfahrens entschieden. Sie erhalten von uns jedoch bereits zu Beginn eine Kosteneinschätzung (kostenlos), so dass bereits vor Mandatänderung eine Übersicht zu den anfallenden Kosten haben.
3Dauer der Scheidung
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Scheidungen (inkl. der Durchführung des Versorgungsausgleichs) nach ca. 3 – 4 Monaten zum Abschluss gebracht werden können. Allerdings hängt dies von verschiedenen Faktoren ab: - Wie schnell wird der Scheidungsantrag gestellt - Wie schnell stellt das Gericht den Antrag der Gegenseite zu - Wie schnell berechnen die Rentenversicherungsträger die Rentenanwartschaften - Wie schnell kann das zuständige Familiengericht terminieren. Im Einzelfall kann sich der Zeitraum auch verkürzen oder erheblich verzögern.
4Unsere Bearbeitungszeit
Nach Erhalt des Scheidungsformulars wird sich unser Team innerhalb von 24 Stunden (werktags) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sofern anschließend alle Daten vollständig sind, wird der Scheidungsantrag regelmäßig innerhalb von 24 Std. dem zuständigen Familiengericht zugestellt.
5Wie viele Termine muss ich wahrnehmen – Besprechungen auch per Videotelefonie?
Persönliche Termine in der Kanzlei müssen Sie nicht wahrnehmen. Natürlich steht Ihnen dies jedoch frei. Im Normalfall müssen Sie lediglich den Scheidungstermin vor dem Familiengereicht persönlich wahrnehmen. Alle weiteren Termine und Gespräche könne per Telefon oder gerne auch per Videotelefonie erfolgen.
6Wie nehme ich Kontakt zu Ihnen auf?
Grundsätzlich können Sie uns jederzeit per Mail ( info@anwaltskanzlei-rheinbach.de), per Telefon (02226-6028) oder in unseren Kanzleiräumen in 53359 Rheinbach, Keramikerstr. 59 erreichen.
7Was passiert mit meinen online eingegebenen Daten?
Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Schweigepflicht. Ihre Daten werden hier nach den aktuellen Datenschutzrichtlinien gespeichert. Insofern verweisen wir auf unseren Datenschutz
8Ab wann kann ich den Scheidungsantrag stellen?
Da das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der Scheidung abgelaufen sein muss, kann der Scheidungsantrag regelmäßig bereits nach 9 Monaten beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.