Was ist Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht?
Wann kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden?
Verfahrenskostenhilfe kann in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten beantragt werden:
- Scheidung und Aufhebung der Ehe
- Unterhaltsansprüche
- Sorgerechtsstreitigkeiten
- Umgangsrecht
- Eheverträge
- Versorgungsausgleich
- Gewaltschutz
Voraussetzungen für die Bewilligung:
Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie finanziell nicht i Lage sind, die Prozesskosten zu tragen. Hierzu gehören Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Unterhaltsverpflichtungen gegenüber anderen Personen
Wie beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe?
- Sind Sie finaziel nicht in der Lage, die Kosten einer Scheidung selbst zu tragen, teilen Sie uns dies bite zu Beginn des Mandats mit. Sie erhalten sodann von uns das entsprechende Formular.
- Antrag stellen: Wir werden nach Rückerhalt des Antrags diesen für Sie beim zuständigen Gericht einreichen. In diesem Antrag müssen Sie Ihre finanzielle Situation und den Grund für Ihren Antrag darlegen.
- Prüfung und Bewilligung: Das Gericht wird Ihre finanziellen Verhältnisse überprüfen und entscheiden, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe gewährt wird.
- Eigenbeteiligung: Falls Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, müssen Sie unter Umständen eine Eigenbeteiligung leisten. Dies hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.
Wichtige Hinweise:
- Verfahrenskostenhilfe wird rückwirkend gewährt, d.h., sie gilt auch für bereits angefallene Kosten des Verfahrens.
- Sie müssen wahrheitsgemäße Angaben machen, da falsche Informationen strafrechtliche Konsequenzen haben können.
- Verfahrenskostenhilfe gilt nicht für Anwaltshonorare, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen.
- Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist vorläufig und kann widerrufen werden, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert.