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Ausfüllen unseres Scheidungsformulars
Ihre Angaben werden von uns streng vertraulich behandelt.
Sollten Ihnen die notwendigen Urkunden (Heiratsurkunde/Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder/Notarverträge) nicht vorliegen, können diese nachgereicht werden. Der Scheidungsantrag kann trotzdem gestellt werden.
2
Erstellung des Scheidungsantrages
Sollten Ihre Angaben vollständig sein und die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen (Einhaltung des Trennungsjahres) können wir den Scheidungsantrag innerhalb von 24 Std. bei jedem deutschen Familiengericht bundesweit für Sie einreichen.
3
Korrespondenz und Formulare per Mail
Sämtliche für die Scheidung erforderlichen Dokumente und Formulare erhalten Sie per Mail. Sie können diese z.B. online ausfüllen und anschließend per Mail oder Post zurücksenden.
Dies gilt insbesondere für die Formulare zum Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) und für die der Verfahrenskostenhilfe, sofern diese zu beantragen ist.
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Zustellung des Scheidungsantrages an Ehepartner
Das zuständige Familiengericht wird den Scheidungsantrag dem Ehepartner zustellen. Er erhält Gelegenheit, zu dem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung benötigt Ihr Ehegate keinen eigenen Anwalt
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Gerichtstermin
Liegen alle Auskünfte vor (zum Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) bestimmt das Gericht einen Verhandlungstermin.
Der Scheidungstermin vor Gericht dauert regelmäßig nur 10 bis 15 Minuten.
Auch hier benötigt Ihr Ehegate keinen eigenen Anwalt
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Erhalt des Scheidungsbeschlusses
Ca. 1 bis 3 Wochen nach dem Scheidungstermin erhalten Sie den schriftlichen Scheidungsbeschluss. 1 Monat nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses trit die Rechtskraft der Scheidung ein.